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Räumung24

Ratgeber

Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: Was Erben wissen müssen

· Lesezeit ca. 7 Min.

Nach dem Tod eines Angehörigen bleibt neben der Trauer eine Wohnung voller Leben - und eine Reihe rechtlicher und praktischer Fragen: Wann darf geräumt werden? Was passiert mit dem Mietvertrag? Wer zahlt die Auflösung? Dieser Leitfaden beantwortet die wichtigsten Punkte für Erben in Österreich, ohne juristisches Fachchinesisch.

Zuerst: Nicht sofort räumen

Der wichtigste Rat gleich am Anfang: Räumen Sie nicht vorschnell. Bis zur sogenannten Einantwortung (der gerichtlichen Übergabe der Verlassenschaft an die Erben) gehört der Hausrat rechtlich zur Verlassenschaft. Eigenmächtiges Ausräumen kann als stillschweigende Erbantrittserklärung gewertet werden - mit der unangenehmen Folge, dass Sie unter Umständen auch für Schulden des Verstorbenen haften. Sichern dürfen und sollen Sie: verderbliche Lebensmittel entsorgen, Wertsachen und Dokumente in Absprache mit dem Gerichtskommissär (Notar) verwahren.

Die Reihenfolge: So gehen Sie vor

  1. Dokumente sammeln. Testament, Verträge, Versicherungspolizzen, Sparbücher, Schlüsselverzeichnis - alles zum Notarstermin mitnehmen.
  2. Mietvertrag klären. Der Mietvertrag endet nicht automatisch: Er geht auf die Verlassenschaft über und muss gekündigt werden. Eintrittsberechtigte Angehörige (z. B. Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt) können den Vertrag auch übernehmen.
  3. Fristen notieren. Nach der Kündigung bleibt meist bis zum Ende der Kündigungsfrist Zeit für die Räumung - typisch ein bis drei Monate. Hausverwaltungen sind bei Verlassenschaften oft kulant, wenn man frühzeitig kommuniziert.
  4. Angebot einholen. Die Besichtigung und das Angebot dürfen jederzeit erfolgen - so kann die Räumung direkt nach der Freigabe starten, ohne dass unnötige Mieten anfallen.
  5. Räumen lassen. Nach Einantwortung oder mit Zustimmung des Gerichtskommissärs wird geräumt, verwertet und besenrein übergeben.

Was passiert mit Dokumenten, Fotos und Erbstücken?

Bei einer professionellen Verlassenschaftsräumung wird nicht einfach "entsorgt": Das Team durchsucht den Haushalt systematisch nach Dokumenten, Bargeld, Schmuck, Sparbüchern und erkennbaren Erinnerungsstücken. Alles Gefundene wird gesammelt, dokumentiert und den Erben übergeben. Erbstücke, die in der Familie bleiben, können direkt zu den Angehörigen geliefert werden - auch in ein anderes Bundesland.

Wer zahlt die Haushaltsauflösung?

Die Kosten der Räumung sind Nachlassverbindlichkeiten: Sie werden aus der Verlassenschaft beglichen und können in der Abhandlung berücksichtigt werden. Die Rechnung kann direkt auf die Verlassenschaft ausgestellt werden - sprechen Sie das beim Angebot einfach an. Gut zu wissen: Verwertbarer Hausrat (Antiquitäten, Möbel, Sammlungen) wird angerechnet und senkt die Kosten, was auch gegenüber Miterben für klare Verhältnisse sorgt. Richtwerte finden Sie im Beitrag Was kostet eine Räumung?

Checkliste für Erben

Wenn mehr ansteht als die Wohnung

Gehört zur Verlassenschaft ein Haus mit Keller, Dachboden und Garten, wird aus der Auflösung schnell ein Großprojekt: Nach der Räumung folgt dann oft noch eine komplette Entrümpelung des Hauses, und Erbstücke müssen per Möbeltransport zu den Angehörigen. Beides organisieren wir über unseren eingespielten Fachpartner terminlich in einem Paket - Sie koordinieren nichts doppelt.

Sie stehen gerade vor genau dieser Aufgabe? Wir beraten unaufgeregt und unverbindlich - stellen Sie einfach eine Anfrage, den Rest besprechen wir in Ruhe.

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