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Räumung24

Ratgeber

Räumung vor der Wohnungsübergabe: So klappt die Rückgabe ohne Streit

· Lesezeit ca. 5 Min.

Das Mietverhältnis endet, der Übergabetermin steht - und die Wohnung ist noch voll. Diese Situation kennt jeder, der schon einmal umgezogen ist, eine Wohnung geerbt oder eine Genossenschaftswohnung zurückgegeben hat. Hier lesen Sie, was bei der Rückgabe wirklich verlangt werden darf, was "besenrein" bedeutet und wie Sie die Räumung auch unter Zeitdruck sauber über die Bühne bringen.

Was heißt eigentlich "besenrein"?

"Besenrein" ist der übliche Rückgabezustand, wenn der Mietvertrag nichts anderes vorsieht. Gemeint ist: vollständig leer, grob gereinigt - ausgeräumt, ausgekehrt beziehungsweise gesaugt, keine Müllsäcke, keine zurückgelassenen Möbel, keine vollen Kellerabteile. Nicht gemeint sind Grundreinigung, Fensterputzen oder Ausmalen - solche Pflichten bestehen nur, wenn sie (wirksam) vereinbart wurden. Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich also vor der Übergabe doppelt.

Der Klassiker: das vergessene Kellerabteil

Der häufigste Stolperstein bei Übergaben ist nicht die Wohnung, sondern das Kellerabteil - jahrelang gefüllt, am Ende übersehen. Zurückgelassenes Räumgut darf die Hausverwaltung auf Ihre Kosten entfernen lassen, und das wird fast immer teurer, als es vorher selbst zu beauftragen. Unsere Kellerräumung lässt sich problemlos mit der Wohnungsräumung kombinieren - ein Termin, ein Preis.

Zeitplan: rückwärts vom Übergabetermin

  1. 4-6 Wochen vorher: Besichtigung und Angebot einholen - auch wenn Sie noch in der Wohnung leben, geplant wird um Sie herum.
  2. 2-3 Wochen vorher: Räumungstermin fixieren, mit 2-3 Tagen Puffer vor der Übergabe für eventuelle Reinigung oder Ausbesserungen.
  3. Räumungstag: Komplette Räumung inkl. Keller - eine normale Wohnung ist an einem Tag leer. Details im Beitrag zum Ablauf einer Wohnungsräumung.
  4. Danach: optional Endreinigung/Ausmalen, dann entspannte Übergabe mit Protokoll.

Zu spät dran? Mit Express-Terminen ist eine Räumung oft binnen 48 Stunden machbar - auch das ist Alltag für uns.

Genossenschaft und Gemeindewohnung: die Besonderheiten

Bei Genossenschafts- und Gemeindewohnungen gibt es meist ein formales Rückgabeprozedere mit Vorbegehung: Dabei wird festgehalten, was zu entfernen oder rückzubauen ist - etwa nachträglich eingebaute Küchen, Lampen oder Verfliesungen. Nehmen Sie dieses Protokoll ernst und geben Sie es der Räumungsfirma mit: Dann wird exakt das entfernt, was verlangt ist, und die Endabnahme wird zur Formsache. Investitionsablösen (z. B. für eine übernommene Küche) klären Sie am besten schriftlich, bevor geräumt wird.

Übergabetag: die kurze Checkliste

Mit einem verlässlichen Räumungstermin wird aus der gefürchteten Übergabe ein Behördengang wie jeder andere. Wir halten Ihren Termin garantiert - fragen Sie Ihre Räumung mit Wunschdatum an, den Rest übernehmen wir.

Fragen zu Ihrer Räumung?

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